Beibehalten der vorgegebenen Gehgeschwindigkeit in einem Gang
„Es soll nachgewiesen werden, dass eine Person in einem 2 m breiten und 40 m langen Gang mit einer definierten Gehgeschwindigkeit die Entfernung in der entsprechenden Dauer zurücklegt. Setzt man als Ungenauigkeiten 40 cm (Körperabmessung, für die Zeit 1 Sekunde (Reaktionszeit) und für die Geschwindigkeit 5% an, so ergibt sich mit einer typischen Fußgängergeschwindigkeit von 1,33 m/sec die folgende Anforderung: Die Geschwindigkeit sollte auf einen Wert zwischen 4,5 und 5,1 km/h eingestellt werden. Die Reisezeit sollte bei eingestellten 1,33 m/sec im Bereich 26 bis 34 Sekunden liegen.“ RiMEA-Richtlinie
Annahmen
- Ganglänge [m]: 40,00
- Geschwindigkeitsverteilung [m/s]: 1,33
- Anzahl der Durchläufe: 50
Ergebnisse
Laufdauer [s] | Geschwindigkeit (Ganglänge/Laufdauer) [m/s] |
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Minimum: | 31,00 | 1,29 |
Mittel: | 31,00 | 1,29 |
Maximum: | 31,00 | 1,29 |
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- Isometrie
- Grundriss
- Gehgeschwindigkeit Prozent
- Personenstatistik
- Geschwindigkeit
- Personenverteilung