Auf Anforderung der zuständigen Behörden müssen folgende Punkte erläutert bzw. nachvollzogen werden:
- Die Annahmen, die in der Simulation gemacht wurden, müssen genannt werden. Annahmen, die Vereinfachungen enthalten, die über diejenigen in Abschnitt 5 hinausgehen, sollen nicht getroffen werden.
- Die Dokumentation der Entfluchtungsanalyse soll folgende Bestandteile enthalten:
- die im Modell zur Beschreibung der Personenbewegung benutzten Variablen, z.B. Gehgeschwindigkeit;
- den funktionalen Zusammenhang zwischen den Parametern und ihren Einfluss auf die Bewegung;
- die Art der Aktualisierung (des Updates), d.h. die Reihenfolge, in der die Personen sich während der Simulation bewegen (parallel, zufällig sequentiell, geordnet sequentiell oder andere);
- die Darstellung von Treppen, Türen, Sammelplätzen und anderen besonderen räumlichen Elementen und ihren Einfluss auf die Variablen während der Simulation (falls es einen gibt) und die einschlägigen Parameter, die diesen Einfluss quantifizieren; und
- ein detailliertes Benutzerhandbuch, das die Art des Modells und die zugrunde liegenden Annahmen beschreibt, und Richtlinien für seine Benutzung und die Interpretation der Ergebnisse sollen jederzeit zur Verfügung stehen.
- die Programmversion, die für die Entfluchtungsanalyse verwendet wurde.
- Die Ergebnisse der Analyse sollen folgendermaßen dokumentiert werden:
- die Details der Berechnungen,
- die Gesamtentfluchtungsdauer und ihre Verteilung,
- die festgestellten Bereiche mit Stauungen.