Diese Richtlinie kann im Allgemeinen auf alle baulichen Anlagen im Sinne des § 2 (1) der Musterbauordnung, einschließlich aller anderen Freiflächen oder Objekte die im Rahmen einer Entfluchtungsanalyse bewertet werden sollen, angewendet werden.
Im Schwerpunkt richtet sich die in dieser Richtlinie beschriebene Methode zur Entfluchtungsanalyse an Versammlungsstätten im Sinne der Muster-Versammlungsstättenverordnung [1], insbesondere:
- Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die insgesamt mehr als 200 Personen fassen;
- Versammlungsstätten im Freien, die mehr als 1.000 Besucher fassen;
- Sportstadien, die mehr als 5.000 Besucher fassen;
- Gebäude besonderer Art und Nutzung (Sonderbauten).
Die in dieser Richtlinie dargestellte Methodik kann zusätzlich für alle weiteren Gebäude eingesetzt werden.