7 Korrekturmaßnahmen

Falls für ein neu zu errichtendes Gebäude die berechnete Dauer die zulässige Gesamtentfluchtungsdauer überschreitet, müssen Korrekturmaßnahmen am Bauwerk vorgenommen werden, bis die notwendige (beispielsweise vorgeschriebene) Entfluchtungsdauer erzielt wird. Korrekturmaßnahmen können in einer Veränderung

  • der Geometrie,

bzw. durch Setzen von

  • baulichen Maßnahmen,
  • anlagentechnischen Maßnahmen,
  • organisatorischen Maßnahmen,

bestehen.

Eine alleinige Veränderung von demographischen Parameter in der Entfluchtungsanalyse zum Erreichen der notwendigen Entfluchtungsdauer ist nicht zulässig.

Falls für bestehende Gebäude die berechnete Dauer die zulässige Gesamtentfluchtungsdauer überschreitet, müssen die Entfluchtungsabläufe im Gebäude mit dem Ziel überprüft werden, durch Setzen von geeigneten Maßnahmen die in der Analyse festgestellten Stauungen bzw. die Gesamtentfluchtungsdauer, zu verringern.

Die Entfluchtungsanalyse ist mit den geänderten Randbedingungen (Korrekturmaßnahmen) so lange fortzusetzen, bis die zulässige bzw. eine akzeptable Entfluchtungsdauer (-situation) erreicht wird. Falls die angewandten Korrekturmaßnahmen keine akzeptable Entfluchtungsdauer zulassen, ist eine Reduktion der Personenzahl vorzunehmen.