Einladung zur Mitgliederversammlung 2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Vereinsmitglieder,

hiermit möchten wir Sie ganz herzlich zur diesjährigen Mitgliederversammlung des RiMEA e.V. einladen

am Donnerstag, 28.04.2022, 10:00 Uhr

Diese findet weiterhin pandemiebedingt online via Microsoft Teams statt. Den entsprechenden Link zur Einwahl werden wir kurz vor der Versammlung verteilen.

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

1.   Begrüßung/ Formalien

a.      Eröffnung der Sitzung und Feststellen der Beschlussfähigkeit

b.      Wahl des Versammlungsleiters und des Protokollanten

c.      Verabschiedung des Protokolls der letzten Sitzung

d.      Verabschiedung der Tagesordnung

2.   Bericht des Vorstandes

a.      Bericht der Vorsitzenden

b.      Bericht des Kassierers

3.   Bericht der Kassenprüfer und ggf. Entlastung des Vorstands

4.   Neuwahl der Kassenprüfer

5.   Beschlussantrag: Verlegung des Vereinssitzes von Duisburg nach Neustadt an der Weinstraße (formelle Bestätigung bereits gefasster Beschlüsse)

6.   Anträge auf Satzungsänderung (Änderungen gelb hervorgehoben): 

a.   Einzelvertretungsberechtigung für alle Vorstandsmitglieder

Bisheriger Text §11: 

(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.  

(2) Darüber hinaus gehören dem Vorstand ein Kassierer und ein Schriftführer an. Gegebenenfalls können weitere Vorstandsmitglieder in Form von Beisitzern gewählt werden, sofern dies zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendig ist. Diese sind nicht vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB.

Neuer Text §11: 

(1) Der Vorstand im Sinn des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden sowie dem/der Kassierer*in und dem/der Schriftführer*in. Sie vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich und sind dabei jeweils einzelvertretungsberechtigt. 

(2) Gegebenenfalls können weitere Vorstandsmitglieder in Form von Beisitzern gewählt werden, sofern dies zur Gewährleistung der Aufgabenerfüllung notwendig ist. Diese sind nicht vertretungsberechtigt im Sinne des § 26 BGB. 

b.   Eintragung des neuen Vereinssitzes in die Satzung

Bisheriger Text §1: „Der Verein zur Förderung der Evakuierungssicherheit trägt den Namen >RiMEA e.V.< – nachfolgend der Verein genannt. Der Verein ist beim Amtsgericht Duisburg in das Vereinsregister (VR 4850) eingetragen und hat seinen Sitz in Duisburg.“
Neuer Text §1: „Der Verein zur Förderung der Evakuierungssicherheit trägt den Namen >RiMEA e.V.< – nachfolgend der Verein genannt. Der Verein hat seinen Sitz in Neustadt an der Weinstraße.“

7.   RiMEA Richtlinie 

a.   Verabschiedung von Kapitel „1. Präambel und Anwendung“ und „5. Dokumentation“

b.   Entscheidung zur Gesamtstruktur: Sollen die Testfälle weiterhin Teil der Richtlinie bleiben oder ausgegliedert werden in ein eigenes Dokument?

c.    Verabschiedung der neuen Richtlinie v4.0.0

8.   Haushaltsplan 2022

9.   RiMEA-Award

10.   Bericht AG „Hörsaalbeispiel“

11. Berichte zur DIN 18009 und anderer Gremien

12. Workshop 2022

13. Verschiedenes

Zur besseren Planbarkeit bitten wir um verbindliche Anmeldung bis zum 22.04.2022.

Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Winkens

-Schriftführer-